Der aktuelle Stand der Forschung zu elektromagnetischen Feldern und Strahlenschutz im Mobilfunkbereich
Beim Mobilfunkausbau muss sichergestellt werden, dass keine schädlichen gesundheitlichen Auswirkungen auftreten. Das Bundesamt für Strahlenschutz prüft als zuständige deutsche Fachbehörde die nationalen und internationalen Forschungsergebnisse und bewertet die Risiken. Zu berücksichtigen ist bei der gesundheitlichen Betrachtung der neuen Mobilfunkgeneration die erforderliche Sendetechnik.
Technische Aspekte von 5G sind überwiegend mit bisherigen Mobilfunkstandards vergleichbar
Eine Reihe technischer Aspekte von 5G sind mit denen bisheriger Mobilfunkstandards vergleichbar. Daher können Erkenntnisse aus Studien, in denen mögliche Gesundheitswirkungen elektromagnetischer Felder des Mobilfunks untersucht wurden, auch auf 5G übertragen werden.
Bundesamt für Strahlenschutz (BfS): Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Nutzung bisheriger Frequenzen eher gering
Dies betrifft insbesondere die Nutzung der Frequenzen um 2 Gigahertz (GHz) und 3,6 GHz, hierbei handelt es sich um die kürzlich versteigerten Frequenzbänder. Die Gefahr von Gesundheitsbeeinträchtigungen ist nach den Erkenntnissen des BfS für diese Frequenzen eher gering und wurden von den bisherigen Forschungen und Studien abgedeckt. Bestätigte Belege für gesundheitsschädigende Wirkung des 5G-Mobilfunks liegen nicht vor.
Dabei ist auch festzuhalten, dass die versteigerten 5G-Frequenzen kaum über die seit 2010 verwendeten LTE-Bänder von 800-, 1.800-, 2.000 und 2.600 MHz hinausgehen.
Vor Inbetriebnahme erfolgt Festlegung von Sicherheitsabständen
Zusätzlich ist in der „Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder“ in § 4 festgelegt, dass Funkanlagen, welche eine isotrope Strahlungsleistung (EIRP) von 10 Watt oder mehr erreichen, eine Standortbescheinigung benötigen. Dementsprechend werden vor Inbetriebnahme Sicherheitsabstände festgelegt, außerhalb derer Grenzwerte einzuhalten sind. Diese Regelung greift auch bei einer Aufrüstung einer bestehenden Standortanlage. Außerhalb des Sicherheitsabstands gelten die Grenzwerte zum Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren durch elektrische und magnetische Felder von Gleichstrom- und Niederfrequenzanlagen, welche in der „26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über elektromagnetische Felder - 26. BImSchV)“ definiert werden. Die Grenzwerte beruhen „auf Empfehlungen der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) und der "Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung" - ICNIRP.
In dem Zusammenhang wird seitens des Bundesamtes für Strahlenschutz festgestellt, dass unterhalb dieser Grenzwerte ein „dauerhafter Schutz der Gesundheit der Bevölkerung auch bei Dauereinwirkung gewährleistet“ ist.
Bundesnetzagentur überwacht Einhaltung der Grenzwerte
Die Bundesnetzagentur überwacht dabei die Einhaltung dieser festgelegten Grenzwerte und kontrolliert in dem Zusammenhang an ausgewählten Standorten auch, ob die im Rahmen der Erteilung der Standortbescheinigung festgelegten Sicherheitsabstände für Mobilfunkanlagen in der Praxis eingehalten werden. Darüber hinaus werden an zahlreichen Standorten Feldstärkemessungen über den gesamten für Funkanlagen vorgesehenen Frequenzbereich vorgenommen. Dieses sogenannte EMF-Monitoring ist öffentlich einsehbar und kartographisch dargestellt.
Höhe der Grenzwertausschöpfung liegt in der Regel bei unter einem Prozent
In der Regel liegt die Höhe der Grenzwertausschöpfung der einwirkenden elektromagnetischen Felder momentan bei unter einem Prozent der zulässigen Höchstwerte. Zukünftig sollen 5G-Netze auch in weitaus höheren Frequenzbereichen, bis hin zu 20 GHz, eingesetzt werden. Hierzu hat das BfS wissenschaftliche Publikationen zu diesem Frequenzbereich ausgewertet sowie auch eigene Studien initiiert. Auch hier konnten bislang keine gesundheitlichen Gefährdungen nachgewiesen werden, ein weiterer Forschungsbedarf wird jedoch angemeldet.
Welche Maßnahmen existieren, um die Gesundheit der Bevölkerung aktiv sicherzustellen?
In Anlehnung an Empfehlungen der „Internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung“ (ICNIRP), der deutschen Strahlenschutzkommission (SSK) und des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) wurden Grenzwerte eingeführt, um die Bevölkerung vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu schützen. Diese Grenzwerte sind auch in der zuvor erwähnten 26. BlmSchV festgehalten, wobei die Bundesnetzagentur wiederum sicherstellt, dass die geltenden Grenzwerte bei örtlichen Mobilfunkanlagen eingehalten werden. Eine zentrale Rolle bei der Bewertung und Initiierung von Forschungsarbeiten zum Thema Mobilfunk und 5G wird in Zukunft die von BMU und BfS gegründete und sich derzeit im Aufbau befindende Kompetenzstelle Strahlenschutz für Mobilfunk und Strom (KoSMoS) einnehmen.
Land Hessen und der Bund reagieren mit individuellen Maßnahmen
Das Bundesland Hessen hat stets die Sorgen und Bedarfe der Bürgerinnen und Bürger des Landes im Blick, nimmt diese ernst und reagiert mit individuellen Maßnahmen. Daher wurde beispielsweise eine kooperative Dialoginitiative ins Leben gerufen, die Transparenz, Dialog und Informationsvermittlung bezogen auf die 5G-Thematik zur Folge haben soll.
Auch die Bundesregierung hat die hohe Bedeutung des vorbeugenden Gesundheitsschutzes und die Notwendigkeit weiterer Forschung erkannt und Maßnahmen in dieser Richtung in ihrer 5G-Strategie sowie in der Umsetzungsstrategie Digitalisierung festgehalten. Teil davon ist auch die Implementierung einer kontinuierlichen Grundlagenforschung als Begleitforschung zum Mobilfunk. Die aktuellen Emissionsberichte des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) finden Sie hier. Dabei werden Forschungsergebnisse bezüglich Emissionsminderungsmöglichkeiten der Mobilfunktechnologie ausgewertet sowie die neuesten Kenntnisse in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen.
Auch die Bundesregierung informiert zu diesem wichtigen Zukunftsthema. Im Rahmen der eigens gestarteten Dialoginitiative "Deutschland spricht über 5G" wurde u.a. eine hilfreiche Informationsbroschüre konzipiert, die Sie unter folgendem Link ("Medien" > "Print Materialien und PDF Downloads") erreichen: