Das Land Hessen fördert mit der Richtlinie zur „Förderung des Ausbaus der Mobilfunkversorgung im Land Hessen“ (Mobilfunkförderprogramm) vom 30. November 2020 den Ausbau von Mobilfunknetzen.
Vor der Antragstellung im Mobilfunkförderprogramm werden projektspezifische Markterkundungsverfahren durchgeführt. Sie stellen sicher, dass nicht in Gebieten gefördert wird, in denen bereits privatwirtschaftliche Ausbaupläne bestehen. So werden private Investitionen geschützt und öffentliche Mittel nur dort eingesetzt, wo sie wirklich benötigt werden. Die Markterkundungsverfahren werden in der untenstehenden Tabelle laufend aktualisiert. Näheres zum Markterkundungsverfahren finden Sie in Teil 2 Ziff. 6.4 der Mobilfunkrichtlinie.
Mit dieser Veröffentlichung sind Mobilfunknetzbetreiber aufgefordert, ihre Ausbaupläne für die hier aufgelisteten Gebiete anzuzeigen. Für jedes Markterkundungsverfahren ist eine Frist von 12 Wochen angesetzt, welche in der Spalte „Zeitraum der Markterkundung“ projektspezifisch dargestellt ist. Eine verspätete Einreichung schließt ihre Meldung von der Wertung aus. Im Rahmen Ihrer Meldung ist darzustellen, ob in den nächsten drei Jahren ab Beginn des Markterkundungsverfahrens in den mit Sprachmobilfunk unversorgten Gebieten oder Teilen davon der Aufbau eines öffentlichen Mobilfunknetzes geplant ist sowie welche Gebiete anschließend mit Sprachmobilfunk und welche Gebiete mit LTE oder einem Folgestandard (durchschnittlich 10 Mbit/s pro Nutzer oder mehr) versorgt sein werden. Bitte melden Sie ebenso, wenn die abgefragten Gebiete bereits von Ihnen mit Sprachmobilfunk versorgt werden. Die räumliche Eingrenzung der beabsichtigten Fördergebiete, auf die sich Ihre Meldung beziehen sollen, finden Sie in der Spalte „Kartenausschnitt des betroffenen Gebietes als PDF“. Unternehmen werden auf Nachfrage die aggregierten und anonymisierten Shapefiles mit den eindeutig identifizierbaren weißen Flecken zur Verfügung gestellt, sofern diese ein berechtigtes Interesse an der Nutzung zum Förderzweck haben.
Rückmeldungen von Mobilfunknetzbetreibern hinsichtlich des Markterkundungsverfahrens müssen schriftlich an die Kompetenzstelle Mobilfunk beim Breitbandbüro Hessen gesendet werden. Diesbezüglich genügt die elektronische Übermittlung via E-Mail an kompetenzstelle-mobilfunk@htai.de. Wir behalten uns vor, weitere Informationen und Nachweise zu den eingereichten Meldungen zu fordern.
Zu folgenden Markterkundungsverfahren kann Stellung genommen werden:
Einleitung eines Markterkundungsverfahrens
Lfd. Nummer
Organisation (interessenbekundende Gemeinde, Landkreis oder öffentliches Unternehmen)