
Das Mobilfunkförderprogramm - machen Sie mit, schließen Sie die Funklöcher
Hessen hat sich vorgenommen: Wir schließen die Weißen Flecken in Hessen, damit jede Bürgerin und jeder Bürger mobil surfen und telefonieren kann. Dafür haben wir ein Förderprogramm aufgelegt, mit dem wir hessische Landkreise, Städte und Gemeinden fördern werden.
Das Förderprogramm greift in Gebieten, in denen kein eigenwirtschaftlicher Ausbau stattfindet. Konkret bedeutet das, dass nur in Gebieten gefördert werden kann, in denen keine Versorgung mit Sprachmobilfunk vorhanden ist und dies auch in den nächsten drei Jahren nicht durch den marktgetriebenen Ausbau umgesetzt wird. Diese Voraussetzung wird in den Antragsvorbereitungen mit einem Markterkundungsverfahren geprüft. Gefördert wird die Erschließung der Weißen Flecken mit 4G/LTE-Technologie oder mit neuerer Technologie.
Unser Film vermittelt Ihnen einen guten ersten Eindruck von unserem Förderprogramm. Sie finden ihn auf der Seite Film „Funkloch beseitigen – in 7 Schritten zum Erfolg!“.
Des Weiteren haben wir Ihnen detailliertere Informationen zu den Fördervoraussetzungen, der Antragsstellung sowie zum allgemeinen Ablauf des Förderprozesses auf der Seite Funkloch schließen. bereitgestellt.
Die Hessische Landesregierung möchte alle betroffenen Kommunen motivieren, eine Förderung zu beantragen, um gemeinsam im Sinne der Bürgerinnen und Bürger letzte vorhandene Funklöcher in Hessen zu schließen.
Sollten Sie im Laufe des Förderprozesses Unterstützung benötigen, zögern Sie bitte nicht: Die speziell hierfür geschaffene Kompetenzstelle Mobilfunk beim Breitbandbüro Hessen steht Ihnen jederzeit zur Verfügung!
Eine vergleichende Übersicht bzgl. der Mobilfunkförderprogramme des Landes Hessen und des Bundes finden Sie hier.
Die 7 Schritte des Mobilfunkförderverfahrens
Fördervorverfahren
- Feststellung weißer Fleck (z. B. durch Markterkundungsverfahren)
- Abstimmung mit Antragsteller
- Suche und vorvertragliche Sicherung des Standorts
- Erstellung Kostenschätzung
- Absichtserklärungen der Mobilfunknetzbetreiber
Die Kompetenzstelle Mobilfunk des Landes übernimmt bei Interesse durch die Kommune die Aufgaben federführend.
Antragsverfahren
- Ausstellung Letter of Intent durch Land Hessen
- Erstellung und Einreichung Förderantrag
- Prüfung und Bescheidung Förderantrag durch WIBank
Die Kompetenzstelle Mobilfunk und die WIBank unterstützen die Antragsteller/ Zuwendungsempfänger (ZWE) bei Fragen.
Beratungsleistungen
- Optional: Beauftragung technischer und/oder juristischer Beratung zur Umsetzung des Projekts
- ZWE schließt Verträge mit Grundstückseigentümern und Mobilfunknetzbetreibern
Es werden Muster-Vergabeunterlagen bereitgestellt, die von den Zuwendungsempfängern genutzt werden können.
Ausschreibung
- Vorbereitung und Durchführung Vergabeverfahren Planungs- und Bauleistungen oder Baukonzession
- Vor Zuschlagserteilung erfolgt Änderungsantrag bei der WIBank
Die Kompetenzstelle Mobilfunk und die WIBank unterstützen bei Fragen der Zuwendungsempfänger.
Baugenehmigung
- Erstellung und Einreichung Bauantrag
- Prüfung und Bescheidung Bauantrag durch zuständige Bauaufsichtsbehörde unter Beteiligung Träger öffentlicher Belange
Die Kompetenzstelle Mobilfunk koordiniert einen gemeinsamen Austausch aller Beteiligten für ein zügiges Verfahren.
Bauliche Umsetzung
- Errichtung der passiven Infrastruktur (Fundament, Mast, Stromanbindung, Leerrohre und Zuwegung)
Die Kompetenzstelle Mobilfunk und die WIBank unterstützen bei Fragen der Zuwendungsempfänger.
Inbetriebnahme
- Installation Sende- und Empfangsanlagen durch Netzbetreiber
- Inbetriebnahme (Netzintegration)
Die Kompetenzstelle Mobilfunk und die WIBank unterstützen bei Fragen der Zuwendungsempfänger.
Zum Nachlesen
- Die Richtlinie zur Förderung des Ausbaus der Mobilfunkversorgung im Land Hessen
- Mobilfunkförderprogramm für Kommunen in Hessen - Leitfaden zur Einführung und Umsetzung
Die vollständige Richtlinie zur Förderung des Ausbaus der Mobilfunkversorgung im Land Hessen kann auf der Seite des Bürgerservice Hessenrecht eingesehen werden.
Das Förderprogramm im Detail erklärt ein leicht verständlicher Leitfaden. Dieses „Handbuch“ gibt einen genauen Einblick in die Förderrichtlinie und das Förderprogramm. Mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung navigiert der Leitfaden durch das Förderverfahren, gibt Tipps und führt Beispiele an.

Novellierte Richtlinie zur Förderung des Ausbaus der Mobilfunkversorgung im Land Hessen

Mobilfunkförderprogramm für Kommunen in Hessen - Leitfaden zur Einführung und Umsetzung
Erscheinungsdatum
26.11.2020
Themenfeld
Digitale Infrastruktur, Digitalisierung